§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln den rechtlichen Rahmen für die Nutzung der Einrichtungen und der Leistungen der Makerspace Carinthia GmbH (in weiterer Folge Makerspace genannt) durch die registrierten Kunden (nachfolgend „Mitglieder“).

(2) Das Angebot des MAKERSPACE richtet sich an natürliche und juristische Personen. Juristische Personen haben eine bestimmte natürliche Person als Mitglied zu benennen. Das Angebot richtet sich an Unternehmer und Konsumenten im Sinne des KSchG.

 

§ 2 Regelungsgegenstand und Geltungsbereich

Der Makerspace stellt den Mitglieder während der allgemeinen Öffnungszeiten nach einer Einführung in die sichere Nutzung der Werkstatt, der Werkzeuge und der Maschinen (nachfolgend die „Schulungen“) und eine Werkstatt sowie verschiedene Werkzeuge und handwerkliche Maschinen (nachfolgend insgesamt die „Werkstatt“) zur eigenverantwortlichen Nutzung,  sowie Büroarbeitsplätze (nachfolgend der „Workspace“ ), je nach Nutzungsvariante zur Verfügung.

 

§ 3 Registrierung und Vertragsschluss zur Mitgliedschaft

(1)  Die Angebote des Makerspace sind unverbindlich. Der Vertrag kommt erst zu Stande, wenn der Makerspace eine Auftragsbestätigung an die vom Mitglied hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet hat. Die Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn das Mitglied die Registrierung mit Hilfe des ihm gleichzeitig zugesandten Aktivierungslinks bestätigt und beim erstmaligen Besuch des Makerspace die Membercard erhält, die in weiterer Folge bei jedem Zutritt verwendet wird.

(2) Für bestimmte Schulungen und Nutzungen der Werkstatt, die über die allgemeinen Angebote im Rahmen der Mitgliedschaft hinausgehen, können mit dem Mitglied gegebenenfalls zusätzliche Entgelte und Bedingungen für die Zusatzleistungen vereinbart werden.

(3) Jedes Mitglied darf sich nur einmal registrieren und nur ein Mitgliederprofil anlegen. Das Mitglied versichert, dass

(a) alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind und es sich mit seinem Vor- und Zunamen, bzw. seiner Firma, anmeldet und im Fall von juristischen Personen eine konkrete natürliche Person als Mitglied benennt.

(b) es im Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist.

(c) es noch nicht Mitglied des MAKERSPACE ist, bzw. eine früher bestehende Registrierung nicht durch den Makerspace gelöscht wurde.

(d)  Ein Anspruch auf die Zulassung zur Registrierung und Teilnahme an den Leistungen des MAKERSPACE besteht nicht. Der Makerspace kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die bereits übermittelten persönlichen Mitgliederdaten werden dann gelöscht. Eine Übertragung der Mitgliedschaft und der damit verbundenen Nutzungsrechte auf eine andere Person ist nicht gestattet.

(e) Spätere Änderungen seiner Daten (insbesondere der E-Mail-Adresse, Anschrift) wird das Mitglied unverzüglich in den Einstellungen seines Mitgliederzugangs unter dem Menüpunkt „Meine Daten“ korrigieren. Alle Schäden und Mehraufwendungen auf Grund falscher oder verspäteter Angaben gehen zu Lasten des Mitglieds.

(f) Unmittelbar nach der Registrierung auf der Website kann das Mitglied seine Membercard im Makerspace abholen. Jede Membercard wird mit dem Namen, der Mitgliedsnummer und einem Foto desjeweiligen Mitglieds bedruckt. Das Foto wird bei der Abholung des Mitgliedsausweises vom Makerspace erstellt.

(g) Das Mitglied hat die Membercard sorgfältig und vor den Zugriff Dritter geschützt zu verwahren. Jeder Verlust der Mitgliedskarte oder ihre Beschädigung ist umgehend dem Makerspace zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird der Membercard unverzüglich gesperrt. Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der Membercard wird für die Neuausstellung ein Unkostenbeitrag von EUR 25,– in Rechnung gestellt.

(h) Der Zugang zu Schulungen, Werkstatt und Wokspace ist sind nur mit der Membercard möglich. Die Membercard ist nur für den persönlichen Gebrauch des Mitglieds. Sie ist nicht übertragbar und darf nicht an Dritte überlassen werden. Erfolgt trotzdem eine Weitergabe der Membercard an Dritte, so haftet das Mitglied gegenüber dem Makerspace für durch den Missbrauch verursachte Schäden.

(i) Das Mitglied ist verpflichtet, den Makerspace sofort zu informieren, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Dritter Kenntnis von den Zugangsdaten hat oder den Mitgliederzugang missbraucht.

(4) Für Schulklassen werden individuelle Regelungen getroffen.

 

§ 4 Hausordnung

Die aushängende Hausordnung ist Bestandteil der Nutzungsvereinbarung und vom Mitglied immer zu beachten und einzuhalten.

 

§ 5 Leistung an Mitglieder  

(1)Der Betreiber behält sich Änderungen der Nutzungsmöglichkeiten und Leistungen vor

(2)  Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft und der Wahl der Nutzungsvariante  und nach einer allgemeinen Sicherheitseinweisung ist das Mitglied grundsätzlich berechtigt, die Werkstatt und die dort vorhandenen Werkzeuge im Rahmen der allgemeinen Verfügbarkeit nach Vorreservierung während der Öffnungszeiten eigenverantwortlich zu nutzen.

(3) Der Makerspace ist berechtigt, verschlossene Spinde nach Ablauf der vereinbarten Zeit jederzeit zu öffnen und ggf. noch enthaltene Sachen zu entfernen. Die Spinde sind nicht zur Verwahrung von Wertgegenständen geeignet. Die Aufbewahrung in den Spinden erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko des Mitglieds. Eine Haftung des Betreibers für die in den Spinden gelagerten Sachen wird ausgeschlossen.

(4) Die allgemeine Nutzungsberechtigung setzt zusätzlich zur Mitgliedschaft die vorherige Teilnahme an kostenpflichtigen Sicherheits- und Grundfunktionskursen voraus. Die Qualifikation kann auch anders (zB durch anerkannte Zertifikate oder facheinschlägige Gewerbeberechtigungen) nachgewiesen werden. Besonders gekennzeichnete Werkzeuge oder Maschinen dürfen nur nach der Teilnahme an einer zusätzlichen speziellen Sicherheitseinweisung für diese Werkzeuge oder Maschinen genutzt werden. Der jeweilige schulungsleitende Trainer entscheidet über das Bestehen des Kurses und damit über die Freischaltung des Kunden für die eigenverantwortliche Nutzung der jeweiligen Werkzeuge und Maschinen.

 

§ 6 Mitwirkungspflicht der Mitglieder

(1) Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Hausordnung, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch Mitarbeiter des MAKERSPACE und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten sowie die besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.

(2)  Das Mitglied verpflichtet sich, nur die Werkzeuge und Maschinen zu verwenden, für die es nach einer entsprechenden Einweisung zugelassen wurde. Die Mitglieder sind verpflichtet, die gesamte Einrichtung, alle Anlagen und insbesondere die Maschinen und Werkzeuge ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Sobald das Mitglied einen möglichen Mangel, Schäden, Verschleiß oder ein Sicherheitsrisiko bei einem Werkzeug oder einer Maschine feststellt, hat es die Nutzung sofort einzustellen und den anwesenden Mitarbeiter des Makerspace zu informieren.

(3) Alle Mitglieder haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden. Unmittelbar nach der Nutzung sind die Werkzeuge oder Maschinen durch das Mitglied wieder an den vorgesehenen Aufbewahrungsort zu bringen, damit sie den anderen Mitgliedern wieder zur Verfügung stehen.

(4) Anweisungen von Mitarbeitern des Makerspace sind immer zu befolgen.

(5) Das Mitbringen von Tieren in die Werkstatt ist nicht erlaubt.

(8) Der Betreiber behält sich das Hausrecht vor und ist jederzeit berechtigt, ein Mitglied, das den geordneten Betrieb stört oder gefährdet, aus der Werkstatt zu verweisen und die Mitgliedschaft zu beenden.

 

§ 7 Vertragsdurchführung & unzulässige Nutzung

(1) Das Mitglied ist im Rahmen der 6-Monats-/ u. 12-Monatsmitgliedschaft berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie nach Abstimmung mit dem  Makerspace auf eigene Gefahr in den Räumen aufzustellen.

(2) Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass es in Ausnahmefällen bei Veranstaltungen zu Störungen der Arbeitsbedingungen kommen kann. Veranstaltung müssen dem Mitglied zuvor in einer angemessenen Fristangekündigt werden.

(3) Veränderungen an den zur Verfügung gestellten Arbeitsplätzen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Beleuchtungsanlagen sind nicht gestattet.

 

§ 8 Abmeldung, Kündigung und Vertragsbeendigung

(1) Mitgliedschaften mit einer festen Laufzeit nach Nutzungsvariante enden mit Zeitablauf.

(2) Die Mitgliedschaft besteht nur so lange, wie das Mitglied im Voraus gezahlt hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für die Vertragspartner unberührt. Eine Kündigung hat per E-Mail zu erfolgen. Eine Erstattung etwaiger Guthaben oder deren Übertragung ist nicht möglich.

(3) Der Makerspace kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn das Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt oder ungeachtet einer Abmahnung wiederholt gegen die Hausordnung verstößt oder Anweisungen von Mitarbeiter des Makerspace nicht Folge leistet.

(4)  Mit der erfolgreichen Abmeldung und/oder Kündigung eines Mitglieds werden sein Zugang und seine personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht zur Vertragsabwicklung benötigt werden. Daten, die keine persönliche Identifizierung ermöglichen, kann der Betreiber weiterhin speichern, verarbeiten und nutzen, auch wenn sie von dem Mitglieder eingegeben, veranlasst oder erstellt wurden (z.B. in statistischen Auswertungen und Vergleichen).

 

§ 9 Bildrechte

(1) Dem Mitglied ist bewusst, dass regelmäßig Veranstaltungen, Workshops o.ä. durchgeführt werden und diese mit Fotos und /oder Videos dokumentiert werden können. Das Mitglied willigt ein, dass alle in diesem Rahmen erstellten Aufnahmen vom Makerspace zum Zwecke der Eigenwerbung in unveränderter oder veränderter Weise in beliebigen Medien ohne Honorar genutzt werden dürfen. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm angefertigten Aufnahmen in unveränderter oder veränderter Form durch den Makerspace oder durch Dritte (z.B. Bildagenturen, Verlage, Werbeunternehmen), die mit dessen Einverständnis handeln, ohne jede Beschränkung des sachlichen, räumlichen oder zeitlichen Verwendungsbereiches für redaktionelle Zwecke und kommerzielle Werbezwecke vervielfältigt, verarbeitet, ausgestellt und öffentlich wiedergegeben werden. Diese Einwilligung umfasst auch die Digitalisierung und elektronische Bearbeitung

(2) Dem Mitglied steht das Recht zu, seine Einwilligung – auf spezifische Veranstaltungen und / oder Workshops bezogen – jederzeit zu widerrufen.

 

§ 10 Haftung und Haftungsausschluss

(1)  Das Mitglied ist für die Auswahl, Nutzung und die Eignung sowie das Ergebnis der verwendeten Werkzeuge und Maschinen für seine Zwecke und Fähigkeiten ausschließlich selbst verantwortlich. Der Makerspace rät dem Mitglied dringend, die Sicherheits- und Nutzungshinweise der Hersteller von Werkzeugen und Maschinen zu lesen und zu befolgen sowie im Zweifel die Nutzung einzustellen und sich an qualifizierte Mitarbeiter des Betreibers zu wenden.

(2) Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Die gilt bei Konsumenten nicht für Personenschäden.

(3) Für schuldhaft beigefügte Schäden, an den zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Werkzeugen und Maschinen, haften die Mitglieder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Für Schäden an Sachen und für Verlust und Beschädigungen bei der Lagerung von Sachen, die das Mitglied in die Werkstatt und den Workspace eingebracht hat, wird keine

(5) Schadenersatzansprüche verjähren in 12 Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger jedenfalls aber 24 Monate nach Eintritt des Schadens. Diese Regelung gilt nicht für Konsumenten.

 

§ 11 Datenschutz

(1) Der Makerspace beachtet die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Das Mitglied erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten gespeichert werden.

(3) Dem Mitglied steht das Recht zu, seine Einwilligung zu widerrufen. Der Anbieter verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden.

 

§ 12 Versicherung

Jedes Mitglied ist für die Sicherheit seiner persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Diebstahl wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht. Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Der Makerspace ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Der Makerspace wird das Mitglied rechtzeitig über die Änderung unterrichten. Die Änderung gilt als vom Mitglieder genehmigt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung widerspricht bzw. den Vertrag kündigt. Im Falle des Widerspruchs gilt der Vertrag als aufgelöst.

(3) Der Makerspace kann Erklärungen gegenüber dem Mitglied per E-Mail oder durch Benachrichtigung am Kundenkonto übermitteln.

(4) Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(5) Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Makerspace sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Der Makerspace hat aber auch das Recht, am allgemeinen Gerichtsstand des Mitgliedes zu klagen. Für alle gegen einen Verbraucher erhoben Klagen ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.